Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz

 

Ab Montag 8. März haben wir von 11.00 bis 14.00 Uhr für Berufstätige aus folgenden Branchen offen:

 

Mitarbeitende im Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie Berufstätige im Bereich Montageservice.

 

Die Mitarbeitenden aus den genannten Branchen müssen von ihrem Arbeitgeber vorgängig schriftlich bei uns gemeldet werden. Dies kann per E-Mail geschehen. Zur Vereinfachung haben wir ein Formular vorbereitet, welches Sie nur noch ausfüllen müssen und uns zustellen.

Schutzkonzept

  • Es gilt eine Sitzpflicht bei der Konsumation sowie eine allgemeine Maskenpflicht beim Betreten oder Verlassen des Restaurants sowie beim Aufsuchen der Sanitäranlagen.
  • Auch bei der Konsumation muss der erforderliche Abstand eingehalten werden; Gästegruppen, die nahe zusammensitzen, sind nicht zulässig. Jeder Gast muss den Abstand von 1.5 Meter zum nächsten Gast einhalten.
  • Die Kontaktdaten sind von allen Personen zu erheben und während 14-Tagen aufzubewahren.
  • Der Zugang zu den Sanitäranlagen ist gewährleistet.